AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung der smallstack-Cloud-Solution als Software-as-a-Service (im weiteren SaaS). smallstack stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SaaS-Produkte in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.
Die Vertragsbeziehung zwischen smallstack und dem Kunden kommt mit Buchung des jeweiligen Abo im Backoffice der smallstack-Cloud-Solution zustande. Mit Buchung des Abo erkennt der Kunde die vorliegenden AGB ausdrücklich an.
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie von smallstack nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
smallstack ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen und des separat vereinbarten Service Levels bzw. des Service Levels gemäß Ziffer 5. verantwortlich. Diese umfassen den zuverlässigen und sicheren Betrieb der technischen Infrastruktur, Installation und Instandhaltung der Software, Betrieb eines Backup-Systems, sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit erforderlichen Maßnahmen. smallstack stellt dem Kunden die bestellten SaaS-Produkte zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zur Verfügung und räumt ihm das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, dieses während der Vertragsdauer zu nutzen.
Der Kunde bleibt abgesehen von den smallstack SaaS-Produkten für den Betrieb, die Sicherheit und den Zustand seiner Website und allen weiteren elektronischen/digitalen Medien, auf denen smallstack SaaS zum Einsatz kommt vollumfänglich verantwortlich (Hardware, Software, Betrieb, Sicherheit etc.). Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Verantwortlichkeiten entstehenden Kosten.
Die smallstack SaaS Leistungen werden nach "best effort" Grundsätzen erbracht. smallstack ergreift die zumutbaren Maßnahmen, um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der SaaS-Produkte zu gewährleisten. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es sich bei den SaaS Leistungen und weiteren Komponenten von Drittpartnern, deren Funktionstüchtigkeit von smallstack nicht beeinflusst werden kann, um ein technisch komplexes System handelt, weshalb smallstack keine Garantie für die ständige und vollständige Verfügbarkeit dieser Komponenten übernehmen kann. Unterbrüche aufgrund von Systemwartungen, Updates etc. werden gemäß Ziffer 15, Mitteilungen) im Voraus angekündigt, wobei bei planbaren Arbeiten eine Frist von 2 Arbeitstagen eingehalten wird. Unmittelbar notwendige Arbeiten, die eine Unterbrechung in der Verfügbarkeit auslösen, können im Sinne einer schnellen Problembehebung oder Abwendung von Gefährdungspotential (z.B. Virenbefall) ohne Vorankündigung vorgenommen werden.
- Gefährdung der Datensicherheit Erkennt smallstack eine Gefährdung des ordnungsgemäßen Betriebs durch fahrlässige oder mutwillige Aktivitäten externer Urheber (DOS Attacken, Virenangriff u.ä.), ist smallstack befugt, umgehend alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die eigene Infrastruktur und Software vor Schaden zu bewahren.
Der smallstack Support steht dem Kunden von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr (CET) telefonisch und per E-Mail an support@smallstack.com zur Verfügung. Für Support außerhalb dieser Zeit können individuelle Vertragszusätze (Service Level Agreements) vereinbart werden.
Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist separat in den jeweiligen Abos geregelt. Sie besteht i.d.R. aus Einmalgebühren, Transaktionsgebühren und wiederkehrenden Gebühren. Wiederkehrende- und Transaktions-Gebühren werden i.d.R. periodisch im Voraus, Einmalgebühren nach Bereitstellung in Rechnung gestellt. Wiederkehrende Gebühren können nach Vorankündigung angepasst werden. Sie sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert abgerechnet.
Der Kunde erkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von smallstack an Programmen und Dokumentationen an. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen bzw. weiterzuvermieten und/oder außerhalb des Rahmens der Vertragsbeziehung mit smallstack zu nutzen oder smallstack in irgendeiner Form streitig zu machen.
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten. smallstack ist zum Beizug von Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer berechtigt, hat aber die Geheimhaltungspflicht zu überbinden. smallstack verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei gelten die Dienstleister, die der Kunde bezeichnet hat, nicht als Dritte.
smallstack wird die Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt behandeln und sie vor Missbrauch und Verlust schützen. Dazu trifft smallstack technische und organisatorische Maßnahmen, welche mindestens den gültigen Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Daten werden in Europa gespeichert. I.d.R. in der Regel in Deutschland. Spezielle Vereinbarungen zu Serverstandorten können im Rahmen von technischen Möglichkeiten getroffen werden.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von smallstack gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschließliches Eigentum des Kunden und werden von smallstack ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.
- Der Kunde gestattet smallstack, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, die anonymisierte Auswertung der bei smallstack für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung der Auswertungen durch smallstack.
smallstack gewährleistet, dass die Dienstleistungen technisch korrekt erbracht werden.
Da die Abwicklung von Online-Zahlungen eine hohe Komplexität mit sich bringt und unter Beteiligung zahlreicher Parteien stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass smallstack nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von smallstack liegen, also insbesondere in dem von smallstack selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von smallstack, selbst wenn diese Ursachen sich in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung von smalltack realisieren. Insbesondere haftet smallstack nicht für Schäden durch (Verbindungs-) Fehler, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von smallstack liegt (z.B. Fehler auf Seiten des Akzeptanzpartners, der Internetverbindung, etc.). Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. smallstack schließt insbesondere jegliche Haftung für indirekte und sog. Mangelfolgeschäden aus. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt, einschließlich Streik, zurückzuführen sind. In einem solchen Falle wird die betroffene Partei die andere sofort vom Eintritt der höheren Gewalt benachrichtigen.
Der Vertrag wird i.d.R. auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und tritt auf das im Abo vereinbarte Datum in Kraft. Zeitlich begrenzte Verträge können abgeschlossen werden. Das Abo kann, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt, gemäß den Bedingungen des jeweiligen SaaS Produktes schriftlich gekündigt werden.
- Die sofortige Auflösung des Abo aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für smallstack insbesondere dann, wenn der Kunde: in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
- mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde
- bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
- bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen
Wird im Rahmen der aktuell verfügbaren SaaS-Produkte eine Erweiterung (qualitativ oder quantitativ) der geregelten Leistungen verlangt, wird diese von smallstack in einer zu vereinbarenden Frist umgesetzt und durch den Kunden ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung nach den angepassten Konditionen entgolten. Sämtliche Anpassungen müssen vom Kunden in schriftlicher Form erfolgen wobei es in der Verantwortung des Kunden ist, sicher zu stellen, dass die Übermittlung erfolgreich verläuft.
Werden im Rahmen der aktuell verfügbaren SaaS-Produkte Anpassungen verlangt, die eine Minderung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen zur Folge haben, erlangen sie per Ende des Folgemonats Gültigkeit und können erst nach Ablauf einer allfällig vereinbarten Mindestlaufzeit erwirkt werden.
smallstack ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die vereinbarten E-Mail Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der Adresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vorschrift zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht.
- Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, welche sich aufgrund ihrer Natur über dessen Beendigung ausdehnen, verbleiben in Kraft, bis sie erfüllt sind, unter Einschluss der Vertraulichkeit, des maßgebenden Rechts, der Vergütung, des geistigen Eigentums, der Haftung sowie der Gewährleistung.
Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsleitungsebene, anstreben. Sollte eine solche aus der Sicht einer Partei nicht möglich sein, kann der Richter angerufen werden.
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Erfüllungsort für alle Leistungen von smallstack aus diesem Vertrag ist dessen Sitz, sei denn, die Erfüllung hat aus der Natur der Sache heraus an einem anderen Ort zu erfolgen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stuttgart, November 2019 (ersetzt alle früheren Ausgaben)